Säulen Stolz Radstadt, Salzburg

HONORAR.
 

Uns ist es ein besonderes Anliegen, unsere Mandanten und Mandantinnen transparent über anfallende Kosten zu informieren. Unsere Tätigkeiten werden nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), den allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) oder nach gesonderter Vereinbarung verrechnet.

Eine genaue Abschätzung im Vorhinein ist jedoch nicht immer möglich, weil der erforderliche Aufwand oft nicht von Beginn an feststeht. Für den Fall, dass eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir gerne auch die Korrespondenz mit dieser. Wir empfehlen Ihnen daher zum Ersttermin Ihre Rechtsschutzversicherungspolizze mitzubringen.

RATG / AHK

Das Rechtsanwaltstarifgesetz und die allgemeinen Honorar-Kriterien sehen fixe Tarife für bestimmte Leistungen (z.B. Schriftsätze, Verhandlungen, Telefonate, Besprechungen) vor.

Pauschal­vereinbarung

Wenn die Kosten bereits im Vorhinein abgeschätzt werden können, ist auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich.